Brandschutz aus Halle | Universal Brandschutz Service GmbH

Alles im Auge. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die gängigen Normen für Ihre Situation Büro Industrie Wohngebäude & -hochhäuser Kultur, Beherbergung, Bildungsstätten, Verkaufsstätten & Gastro Gesundheitswesen Fahrzeuge Feuerlöscher Laut DIN 14406-4 Abs. 5.4 müssen Feuerlöscher mindestens alle 24 Monate  geprüft werden. Bei hohenBrandrisiken oder starker Beanspruchung durch Umwelteinflüsse können kürzere Zeitabstände erforderlich sein. Für Fahrzeuge gelten andere Regelungen (Siehe Reiter Fahrzeuge) Die benötigte Anzahl in Ihrer Betriebsstätte wird durch die ASR A2.2 festgelegt. Dabei sind Fläche, Brandgefahr und spezielle Gegebenheiten ausschlaggebend.  Hier finden Sie dazu detaillierte Informationen.   Überblick: Anzahl Feuerlöscher durch ASR A2.2 vorgegeben zweijährliche Wartung, bei erhöhtem Brandrisiko kürzer   Unser Service: Berechnen benötigter Löschgeräte Lieferung Löschgeräte Wartung und Instandhaltung   Flucht-, Feuerwehr- und Rettungspläne Laut ASR A2.3 und ASR A1.3 ist der Arbeitgeber verpflichtet, Flucht- und Rettungspläne aufzustellen. Durch § 10 des Arbeitsschutzgesetzes benötigt eine Arbeitsstätte zudem einen Feuerwehrplan. Flucht und Rettungspläne müssen laut DIN ISO 23601 Abs. 10 in regelmäßigen Abständen geprüft werden und jede Veränderung der baulichen Anlage oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen muss zu einer Überprüfung und erforderlichenfalls zu einer Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne führen. Feuerwehrpläne sind laut DIN 14095 Abs. 4 alle 24 Monate zu prüfen. Überblick: Arbeitsstätte benötigt Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne Pläne müssen regelmäßig geprüft werden bauliche Veränderungen führen ggf. zu einer Überarbeitung der Pläne Unser Service: Erstellen neuer Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne regelmäßige Überprüfung vorhandener Pläne Überarbeitung der Pläne Brandschutztür In der deutschen Bauordnung ist festgelegt, wo Feuerschutzabschlüsse einzubauen sind. Dafür können u.a. Brandschutztüren verbaut werden. Um die rauch- und wäremeabschließende Funktion zu gewährleisten, müssen diese nach DIN 14677-1 alle 12 Monate geprüft werden. Überblick: Brandschutztüren durch Bauordnung bereits verbaut jährliche Wartung Unser Service: Wartung und Instandhaltung Sanierung alter Brandschutztüren Schulung Brandschutzhelfer Nach der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ ist ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel bei normaler Brandgefährdung (wie etwa in typischen Bürogebäuden) ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung wird ein höherer Anteil benötigt. Dabei zählt die Zahl der Beschäftigten, welche effektiv vor Ort ist. Ein geschulter Mitarbeiter, welcher nicht im Büro ist, zählt somit nicht. Überblick: für 5 % der Mitarbeiter vor Ort benötigt alle 3-5 Jahre wieder auffrischen Unser Service: Schulen Ihrer Mitarbeiter   Sicherheitsbeleuchtung Die ASR A2.3 regelt unter Punkt 8 die Bedingungen und Notwendigkeit einer Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege. Zudem fordert die Arbeitsstättenverordnung ASR A2.3 eine jährliche Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung, sowie des verbauten Akkus.   Überblick: Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege benötigt jährliche Wartung Unser Service: Installation Sicherheitsbeleuchtung nach Norm jährliche Wartung & Instandsetzung Unterweisung Feuerlöschgeräte Nach § 6 der Arbeitsstättenverordnung muss der Arbeitgeber die Beschäftigten anhand der Gefährdungsbeurteilung ausreichend und angemessen unterweisen. Dazu gehört auch eine Unterweisung für Feuerlöschgeräte. Eine zweijährliche Auffrischung ist empfehlenswert.   Überblick: alle Beschäftigten unterweisen zweijährliche Auffrischung Unser Service: Unterweisung Ihrer Mitarbeiter   Feuerlöscher Laut DIN 14406-4 Abs. 5.4 müssen Feuerlöscher mindestens alle 24 Monate  geprüft werden. Bei hohenBrandrisiken oder starker Beanspruchung durch Umwelteinflüsse können kürzere Zeitabstände erforderlich sein. Für Fahrzeuge gelten andere Regelungen (Siehe Reiter Fahrzeuge) Die benötigte Anzahl in Ihrer Betriebsstätte wird durch die ASR A2.2 festgelegt. Dabei sind Fläche, Brandgefahr und spezielle Gegebenheiten ausschlaggebend.  Hier finden Sie dazu detaillierte Informationen.   Überblick: Anzahl Feuerlöscher durch ASR A2.2 vorgegeben zweijährliche Wartung, bei erhöhtem Brandrisiko kürzer   Unser Service: Berechnen benötigter Löschgeräte Lieferung Löschgeräte Wartung und Instandhaltung   Flucht-, Feuerwehr- und Rettungspläne Laut ASR A2.3 und ASR A1.3 ist der Arbeitgeber verpflichtet, Flucht- und Rettungspläne aufzustellen. Durch § 10 des Arbeitsschutzgesetzes benötigt eine Arbeitsstätte zudem einen Feuerwehrplan. Flucht und Rettungspläne müssen laut DIN ISO 23601 Abs. 10 in regelmäßigen Abständen geprüft werden und jede Veränderung der baulichen Anlage oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen muss zu einer Überprüfung und erforderlichenfalls zu einer Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne führen. Feuerwehrpläne sind laut DIN 14095 Abs. 4 alle 24 Monate zu prüfen. Überblick: Arbeitsstätte benötigt Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne Pläne müssen regelmäßig geprüft werden bauliche Veränderungen führen ggf. zu einer Überarbeitung der Pläne Unser Service: Erstellen neuer Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne regelmäßige Überprüfung vorhandener Pläne Überarbeitung der Pläne Brandschutztür, -tore, -klappen, -ventile In der deutschen Bauordnung ist festgelegt, wo Feuerschutzabschlüsse einzubauen sind. Dafür können u.a. Brandschutztüren, Brandschutztore, Brandschutzklappen und Brandschutzventile verbaut werden. Um die rauch- und wäremeabschließende Funktion zu gewährleisten, müssen diese nach DIN 14677-1 alle 12 Monate geprüft werden. Überblick: Brandschutztüren, Brandschutztore, Brandschutzklappen und Brandschutzventile durch Bauordnung bereits verbaut jährliche Wartung Unser Service: Wartung und Instandhaltung Sanierung alter Brandschutztüren, Brandschutztore, Brandschutzklappen und Brandschutzventile Schulung Brandschutzhelfer Nach der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ ist ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel bei normaler Brandgefährdung (wie etwa in typischen Bürogebäuden) ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung wird ein höherer Anteil benötigt. Dabei zählt die Zahl der Beschäftigten, welche effektiv vor Ort ist. Ein geschulter Mitarbeiter, welcher nicht im Büro ist, zählt somit nicht. Überblick: für 5 % der Mitarbeiter vor Ort benötigt alle 3-5 Jahre wieder auffrischen Unser Service: Schulen Ihrer Mitarbeiter   Sicherheitsbeleuchtung Die ASR A2.3 regelt unter Punkt 8 die Bedingungen und Notwendigkeit einer Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege. Zudem fordert die Arbeitsstättenverordnung ASR A2.3 eine jährliche Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung, sowie des verbauten Akkus.   Überblick: Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege benötigt jährliche Wartung Unser Service: Installation Sicherheitsbeleuchtung nach Norm jährliche Wartung & Instandsetzung RWA-Anlagen Rauch-/Wärmeabzugsanlagen werden bauseitig laut Bauverordnung für bestimmte Brandgefahren bereits verbaut.  RWA-Anlagen müssen nach DIN 18232 Teil 2 jährlich geprüft werden. Schmutz- oder staubbelastete Betriebe sollten das Intervall verringern. Überblick: jährliche Wartung Schmutz- oder staubbelastete Betriebe kürzeres Wartungsintervall Unser Service: Installation und Sanierung Wartung und Instandsetzung Unterweisung Feuerlöschgeräte Nach § 6 der Arbeitsstättenverordnung muss der Arbeitgeber die Beschäftigten anhand der Gefährdungsbeurteilung ausreichend und angemessen unterweisen. Dazu gehört auch eine Unterweisung für Feuerlöschgeräte. Eine zweijährliche Auffrischung ist empfehlenswert.   Überblick: alle Beschäftigten unterweisen zweijährliche Auffrischung Unser Service: Unterweisung Ihrer Mitarbeiter Löschwasseranlagen Löschwasseranlagen werden laut Bauordnung zur Bereitstellung von Löschwasser für die Feuerwehr verbaut. Die DIN 14462 regelt alle Löschwasseranlagen. Dazu gehören Steigleitungen, Wandhydranten, Druckerhöhungsanlagen und Ober- und Unterflurhydranten. Für Anlagen, die mit Trinkwasser gespeist werden, gilt zudem die DIN 1988-600.Alle Anlagen, bis auf Steigleitung trocken, müssen jährlich geprüft und gewartet werden. Trockene Steigleitungen werden zweijährlich geprüft. Überblick: Laut Bauordnung verbaut jährliche Wartung, trockene Steigleitung zweijährliche Wartung   Unser Service: Installation Neuanlagen Wartung und Instandhaltung       Rauchmelder In Sachsen-Anhalt müssen laut § 47 Landesbauordnung in Wohnungen die Schlafräume, Kinderzimmer, sowie Flure, die als Rettungswege deklariert sind, jeweils mindestens einen Rauchmelder haben. Die Regelungen unterscheiden sich auf Bundesland-Ebene. Gern informieren wir Sie zu den Regelungen in anderen Bundesländern.   Überblick: Rauchmelder verpflichtend in Wohnungen die Schlafräume, Kinderzimmer, sowie Flure, die als Rettungswege deklariert sind jährliche Wartung   Unser Service: Installation von Rauchmeldern Wartung und Instandhaltung   Flucht-, Feuerwehr- und Rettungspläne Laut ASR A2.3 und ASR A1.3 ist der Arbeitgeber verpflichtet, Flucht- und Rettungspläne aufzustellen. Durch § 10 des Arbeitsschutzgesetzes benötigt eine Arbeitsstätte zudem einen Feuerwehrplan. Flucht und Rettungspläne müssen laut DIN ISO 23601 Abs. 10 in regelmäßigen Abständen geprüft werden und jede Veränderung der baulichen Anlage oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen muss zu einer Überprüfung und erforderlichenfalls zu einer Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne führen. Feuerwehrpläne sind laut DIN 14095 Abs. 4 alle 24 Monate zu prüfen. Überblick: Arbeitsstätte benötigt Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne Pläne müssen regelmäßig geprüft werden bauliche Veränderungen führen ggf. zu einer Überarbeitung der Pläne Unser Service: Erstellen neuer Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne regelmäßige Überprüfung vorhandener Pläne Überarbeitung der Pläne RWA-Anlage In der deutschen Bauordnung ist festgelegt, wo Feuerschutzabschlüsse einzubauen sind. Dafür können u.a. Brandschutztüren verbaut werden. Um die rauch- und wäremeabschließende Funktion zu gewährleisten, müssen diese nach DIN 14677-1 alle 12 Monate geprüft werden. Überblick: Brandschutztüren durch Bauordnung bereits verbaut jährliche Wartung Unser Service: Wartung und Instandhaltung Sanierung alter Brandschutztüren Löschwasseranlagen Löschwasseranlagen werden laut Bauordnung zur Bereitstellung von Löschwasser für die Feuerwehr verbaut. Die DIN 14462 regelt alle Löschwasseranlagen. Dazu gehören Steigleitungen, Wandhydranten, Druckerhöhungsanlagen und Ober- und Unterflurhydranten. Für Anlagen, die mit Trinkwasser gespeist werden, gilt zudem die DIN 1988-600.Alle Anlagen, bis auf Steigleitung trocken, müssen jährlich geprüft und gewartet werden. Trockene Steigleitungen werden zweijährlich geprüft. Überblick: Laut Bauordnung verbaut jährliche Wartung, trockene Steigleitung zweijährliche Wartung   Unser Service: Installation Neuanlagen Wartung und Instandhaltung Sicherheitsbeleuchtung Die ASR A2.3 regelt unter Punkt 8 die Bedingungen und Notwendigkeit einer Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege. Zudem fordert die Arbeitsstättenverordnung ASR A2.3 eine jährliche Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung, sowie des verbauten Akkus.   Überblick: Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege benötigt jährliche Wartung Unser Service: Installation Sicherheitsbeleuchtung nach Norm jährliche Wartung & Instandsetzung Feuerlöscher Laut DIN 14406-4 Abs. 5.4 müssen Feuerlöscher mindestens alle 24 Monate  geprüft werden. Bei hohenBrandrisiken oder starker Beanspruchung durch Umwelteinflüsse können kürzere Zeitabstände erforderlich sein. Für Fahrzeuge gelten andere Regelungen (Siehe Reiter Fahrzeuge) Die benötigte Anzahl in Ihrer Betriebsstätte wird durch die ASR A2.2 festgelegt. Dabei sind Fläche, Brandgefahr und spezielle Gegebenheiten ausschlaggebend.  Hier finden Sie dazu detaillierte Informationen.   Überblick: Anzahl Feuerlöscher durch ASR A2.2 vorgegeben zweijährliche Wartung, bei erhöhtem Brandrisiko kürzer   Unser Service: Berechnen benötigter Löschgeräte Lieferung Löschgeräte Wartung und Instandhaltung   Flucht-, Feuerwehr- und Rettungspläne Laut ASR A2.3 und ASR A1.3 ist der Arbeitgeber verpflichtet, Flucht- und Rettungspläne aufzustellen. Durch § 10 des Arbeitsschutzgesetzes benötigt eine Arbeitsstätte zudem einen Feuerwehrplan. Flucht und Rettungspläne müssen laut DIN ISO 23601 Abs. 10 in regelmäßigen Abständen geprüft werden und jede Veränderung der baulichen Anlage oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen muss zu einer Überprüfung und erforderlichenfalls zu einer Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne führen. Feuerwehrpläne sind laut DIN 14095 Abs. 4 alle 24 Monate zu prüfen. Überblick: Arbeitsstätte benötigt Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne Pläne müssen regelmäßig geprüft werden bauliche Veränderungen führen ggf. zu einer Überarbeitung der Pläne Unser Service: Erstellen neuer Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne regelmäßige Überprüfung vorhandener Pläne Überarbeitung der Pläne RLT-Anlagen Zu raumlufttechnische Anlagen gehören Zu- und Abluft von Küchen, Bädern oder anderen belüfteten Räumlichkeiten. Der Hygienezustand von RLT-Anlagen wird von der VDI-Richtlinie 6022 vorgegeben. Diese gibt eine Prüfung alle drei Jahre vor.Zudem sind laut DIN EN 15780 unterschiedliche Sauberkeitsklassen definiert. Der Anspruch an die Sauberkeit wird von den Anforderungen an den Raum definiert. Je nach Sauberkeitsklasse müssen die RLT-Anlagen gereinigt werden. Überblick: dreijährliche Prüfung RLT-Anlage benötigte Reinigung nach Sauberkeitsklasse   Unser Service: Prüfung RLT-Anlage Reinigung & Filtertausch Löschwasseranlagen Löschwasseranlagen werden laut Bauordnung zur Bereitstellung von Löschwasser für die Feuerwehr verbaut. Die DIN 14462 regelt alle Löschwasseranlagen. Dazu gehören Steigleitungen, Wandhydranten, Druckerhöhungsanlagen und Ober- und Unterflurhydranten. Für Anlagen, die mit Trinkwasser gespeist werden, gilt zudem die DIN 1988-600.Alle Anlagen, bis auf Steigleitung trocken, müssen jährlich geprüft und gewartet werden. Trockene Steigleitungen werden zweijährlich geprüft. Überblick: Laut Bauordnung verbaut jährliche Wartung, trockene Steigleitung zweijährliche Wartung   Unser Service: Installation Neuanlagen Wartung und Instandhaltung   Sicherheitsbeleuchtung Die ASR A2.3 regelt unter Punkt 8 die Bedingungen und Notwendigkeit einer Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege. Zudem fordert die Arbeitsstättenverordnung ASR A2.3 eine jährliche Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung, sowie des verbauten Akkus.   Überblick: Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege benötigt jährliche Wartung Unser Service: Installation Sicherheitsbeleuchtung nach Norm jährliche Wartung & Instandsetzung Unterweisung Feuerlöschgeräte Nach § 6 der Arbeitsstättenverordnung muss der Arbeitgeber die Beschäftigten anhand der Gefährdungsbeurteilung ausreichend und angemessen unterweisen. Dazu gehört auch eine Unterweisung für Feuerlöschgeräte. Eine zweijährliche Auffrischung ist empfehlenswert.   Überblick: alle Beschäftigten unterweisen zweijährliche Auffrischung Unser Service: Unterweisung Ihrer Mitarbeiter RWA-Anlagen Rauch-/Wärmeabzugsanlagen werden bauseitig laut Bauverordnung für bestimmte Brandgefahren bereits verbaut.  RWA-Anlagen müssen nach DIN 18232 Teil 2 jährlich geprüft werden. Schmutz- oder staubbelastete Betriebe sollten das Intervall verringern. Überblick: jährliche Wartung Schmutz- oder staubbelastete Betriebe kürzeres Wartungsintervall Unser Service: Installation und Sanierung Wartung und Instandsetzung Schulung Brandschutzhelfer Nach der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ ist ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel bei normaler Brandgefährdung (wie etwa in typischen Bürogebäuden) ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung wird ein höherer Anteil benötigt. Dabei zählt die Zahl der Beschäftigten, welche effektiv vor Ort ist. Ein geschulter Mitarbeiter, welcher nicht im Büro ist, zählt somit nicht. Überblick: für 5 % der Mitarbeiter vor Ort benötigt alle 3-5 Jahre wieder auffrischen Unser Service: Schulen Ihrer Mitarbeiter Brandschutztür, -tore, -klappen, -ventile In der deutschen Bauordnung ist festgelegt, wo Feuerschutzabschlüsse einzubauen sind. Dafür können u.a. Brandschutztüren, Brandschutztore, Brandschutzklappen und Brandschutzventile verbaut werden. Um die rauch- und wäremeabschließende Funktion zu gewährleisten, müssen diese nach DIN 14677-1 alle 12 Monate geprüft werden. Überblick: Brandschutztüren, Brandschutztore, Brandschutzklappen und Brandschutzventile durch Bauordnung bereits verbaut jährliche Wartung Unser Service: Wartung und Instandhaltung Sanierung alter Brandschutztüren, Brandschutztore, Brandschutzklappen und Brandschutzventile   Feuerlöscher Laut DIN 14406-4 Abs. 5.4 müssen Feuerlöscher mindestens alle 24 Monate  geprüft werden. Bei hohenBrandrisiken oder starker Beanspruchung durch Umwelteinflüsse können kürzere Zeitabstände erforderlich sein. Für Fahrzeuge gelten andere Regelungen (Siehe Reiter Fahrzeuge) Die benötigte Anzahl in Ihrer Betriebsstätte wird durch die ASR A2.2 festgelegt. Dabei sind Fläche, Brandgefahr und spezielle Gegebenheiten ausschlaggebend.  Hier finden Sie dazu detaillierte Informationen.   Überblick: Anzahl Feuerlöscher durch ASR A2.2 vorgegeben zweijährliche Wartung, bei erhöhtem Brandrisiko kürzer   Unser Service: Berechnen benötigter Löschgeräte Lieferung Löschgeräte Wartung und Instandhaltung   Flucht-, Feuerwehr- und Rettungspläne Laut ASR A2.3 und ASR A1.3 ist der Arbeitgeber verpflichtet, Flucht- und Rettungspläne aufzustellen. Durch § 10 des Arbeitsschutzgesetzes benötigt eine Arbeitsstätte zudem einen Feuerwehrplan. Flucht und Rettungspläne müssen laut DIN ISO 23601 Abs. 10 in regelmäßigen Abständen geprüft werden und jede Veränderung der baulichen Anlage oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen muss zu einer Überprüfung und erforderlichenfalls zu einer Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne führen. Feuerwehrpläne sind laut DIN 14095 Abs. 4 alle 24 Monate zu prüfen. Überblick: Arbeitsstätte benötigt Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne Pläne müssen regelmäßig geprüft werden bauliche Veränderungen führen ggf. zu einer Überarbeitung der Pläne Unser Service: Erstellen neuer Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne regelmäßige Überprüfung vorhandener Pläne Überarbeitung der Pläne RLT-Anlagen Zu raumlufttechnische Anlagen gehören Zu- und Abluft von Küchen, Bädern oder anderen belüfteten Räumlichkeiten. Der Hygienezustand von RLT-Anlagen wird von der VDI-Richtlinie 6022 vorgegeben. Diese gibt eine Prüfung alle drei Jahre vor.Zudem sind laut DIN EN 15780 unterschiedliche Sauberkeitsklassen definiert. Der Anspruch an die Sauberkeit wird von den Anforderungen an den Raum definiert. Je nach Sauberkeitsklasse müssen die RLT-Anlagen gereinigt werden. Überblick: dreijährliche Prüfung RLT-Anlage benötigte Reinigung nach Sauberkeitsklasse   Unser Service: Prüfung RLT-Anlage Reinigung & Filtertausch Löschwasseranlagen Löschwasseranlagen werden laut Bauordnung zur Bereitstellung von Löschwasser für die Feuerwehr verbaut. Die DIN 14462 regelt alle Löschwasseranlagen. Dazu gehören Steigleitungen, Wandhydranten, Druckerhöhungsanlagen und Ober- und Unterflurhydranten. Für Anlagen, die mit Trinkwasser gespeist werden, gilt zudem die DIN 1988-600.Alle Anlagen, bis auf Steigleitung trocken, müssen jährlich geprüft und gewartet werden. Trockene Steigleitungen werden zweijährlich geprüft. Überblick: Laut Bauordnung verbaut jährliche Wartung, trockene Steigleitung zweijährliche Wartung   Unser Service: Installation Neuanlagen Wartung und Instandhaltung   Sicherheitsbeleuchtung Die ASR A2.3 regelt unter Punkt 8 die Bedingungen und Notwendigkeit einer Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege. Zudem fordert die Arbeitsstättenverordnung ASR A2.3 eine jährliche Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung, sowie des verbauten Akkus.   Überblick: Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege benötigt jährliche Wartung Unser Service: Installation Sicherheitsbeleuchtung nach Norm jährliche Wartung & Instandsetzung Unterweisung Feuerlöschgeräte Nach § 6 der Arbeitsstättenverordnung muss der Arbeitgeber die Beschäftigten anhand der Gefährdungsbeurteilung ausreichend und angemessen unterweisen. Dazu gehört auch eine Unterweisung für Feuerlöschgeräte. Eine zweijährliche Auffrischung ist empfehlenswert.   Überblick: alle Beschäftigten unterweisen zweijährliche Auffrischung Unser Service: Unterweisung Ihrer Mitarbeiter RWA-Anlagen Rauch-/Wärmeabzugsanlagen werden bauseitig laut Bauverordnung für bestimmte Brandgefahren bereits verbaut.  RWA-Anlagen müssen nach DIN 18232 Teil 2 jährlich geprüft werden. Schmutz- oder staubbelastete Betriebe sollten das Intervall verringern. Überblick: jährliche Wartung Schmutz- oder staubbelastete Betriebe kürzeres Wartungsintervall Unser Service: Installation und Sanierung Wartung und Instandsetzung Schulung Brandschutzhelfer Nach der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ ist ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel bei normaler Brandgefährdung (wie etwa in typischen Bürogebäuden) ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung wird ein höherer Anteil benötigt. Dabei zählt die Zahl der Beschäftigten, welche effektiv vor Ort ist. Ein geschulter Mitarbeiter, welcher nicht im Büro ist, zählt somit nicht. Überblick: für 5 % der Mitarbeiter vor Ort benötigt alle 3-5 Jahre wieder auffrischen Unser Service: Schulen Ihrer Mitarbeiter Brandschutztür, -tore, -klappen, -ventile In der deutschen Bauordnung ist festgelegt, wo Feuerschutzabschlüsse einzubauen sind. Dafür können u.a. Brandschutztüren, Brandschutztore, Brandschutzklappen und Brandschutzventile verbaut werden. Um die rauch- und wäremeabschließende Funktion zu gewährleisten, müssen diese nach DIN 14677-1 alle 12 Monate geprüft werden. Überblick: Brandschutztüren, Brandschutztore, Brandschutzklappen und Brandschutzventile durch Bauordnung bereits verbaut jährliche Wartung Unser Service: Wartung und Instandhaltung Sanierung alter Brandschutztüren, Brandschutztore, Brandschutzklappen und Brandschutzventile   Feuerlöscher Laut DIN 14406-4 Abs. 5.4 müssen Feuerlöscher mindestens alle 24 Monate  geprüft werden. Bei hohenBrandrisiken oder starker Beanspruchung durch Umwelteinflüsse können kürzere Zeitabstände erforderlich sein. Für Fahrzeuge gelten andere Regelungen (Siehe Reiter Fahrzeuge) Die benötigte Anzahl in Ihrer Betriebsstätte wird durch die ASR A2.2 festgelegt. Dabei sind Fläche, Brandgefahr und spezielle Gegebenheiten ausschlaggebend.  Hier finden Sie dazu detaillierte Informationen.   Überblick: Anzahl Feuerlöscher durch ASR A2.2 vorgegeben zweijährliche Wartung, bei erhöhtem Brandrisiko kürzer   Unser Service: Berechnen benötigter Löschgeräte Lieferung Löschgeräte Wartung und Instandhaltung   Sanitätskasten Laut StVZO ist es Pflicht im KFZ ein Verbandskasten mitzuführen. Dieser muss nach DIN 13614 gefüllt sein und hat ein zweijähriges Haltbarkeitsdatum. Ab 22 Fahrgastplätzen muss ein zweiter Sanitätskasten bereitgestellt werden. Überblick: Laut StVZO Pflicht in jedem KFZ zweijähriges Haltbarkeitsdatum ab 22 Fahrgastplätze 2 Sanikästen Unser Service: Ausstattung  Prüfung      Jetzt Anfrage stellen

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